Viele Haftpflichtversicherer bieten neben der regulären Haftpflichtversicherung eine Tierhalterhaftpflicht an. Doch diese Versicherung ist nicht für jedes Haustier und für jeden Haustierhalter gedacht. Vielmehr handelt es sich bei der Tierhalterhaftpflicht um einen Oberbegriff für die Hundehaftpflicht auf der einen und die Pferdehaftpflicht auf der anderen Seite. Die anderen Haustiere wie Hamster, Goldfische oder Katzen, bzw. die durch diese verursachten Schäden genießen in der Regel den Schutz der regulären Privathaftpflicht.
Bei durch Hunde oder Pferde verursachten Schäden, ist die Haftpflichtversicherung jedoch meist der falsche Ansprechpartner. Hier hilft eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wenn Bello „nur spielen“ will und sich dabei an der Wade des Nachbarn verbeißt oder wenn mit den Pferden der Gaul durchgeht und das Auto jenseits der Koppel in Mitleidenschaft gerät, bewahrt eine Tierhalterhaftpflicht – bzw. die Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht – die Besitzer vor größeren Schäden. Denn die Schäden an Personen oder Sachen sind bereits der Schäden zuviel.
Wenn Tierhalter allerdings ihre Pferde oder Hunde gezielt für die Verursachung von Schäden abrichten, behält sich der Tierhaftpflicht-Versicherer vor, die Schadenssumme später vom Versicherungsnehmer einzufordern. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder aus Versehen entstanden sind. Vorsatz kann bei den Tieren grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wenn die Pferde oder Hunde nun das Privatgründstück nicht verlassen und demzufolge keine Schäden bei Fremden oder Sachen zu verursachen, kann man durchaus auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung verzichten. Sobald man diese Haustiere allerdings in die Öffentlichkeit entlässt, was sich nur bei den wenigsten Hunden vermeiden lassen sollte, ist man mit der Versicherung auf der sicheren Seite.


Timmy
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